Wir bieten Ihnen Angebote zur Unterstützung im Alltag
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Hilfe bei Tätigkeiten im Haushalt und Garten-wie Hilfe beim Kochen und Backen, gemeinsames Abwaschen, Sauber machen, aufräumen, Staub wischen, Wäsche waschen, Hilfe bei der Geburtstagsvorbereitung, Gemeinsame Gartenarbeiten, gemeinsam Schränke aufräumen und sortieren, Gemeinsam den Balkon bepflanzen u.v.m
Alltagshilfe und Begleitung:
Begleitungen zum Arzt, zur Behörde oder beim Spaziergang, Erledigung von Einkäufen oder Begleitung hierbei, wenn gewünscht Begleitung zum Friedhof, Unterstützung beim Briefeschreiben oder Telefonieren, Begleitung zum Zoo, sich unterhalten, spielen, singen, musizieren u.v.m.
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten, die in oder in Verbindung mit einem privaten Haushalt durchgeführt werden und üblicherweise von den Haushaltsmitgliedern selbst verrichtet werden. Diese Leistungen können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie von einem Dienstleister auf Rechnung erbracht werden. Beispiele für solche Dienstleistungen sind Fensterreinigung, Rasenpflege oder die Reinigung des Treppenhauses. Die Möglichkeit, diese Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen, kann zu einer Steuerermäßigung führen und ist in Deutschland durch §35a des Einkommensteuergesetzes festgelegt.
Sie haben ein Pflegegrad 1- 5 bekommen? Dann stehen Ihnen Entlastungsleistungen und viele andere Leistungen der Pflegekasse kostenlos zu. Wir vermitteln Ihnen kostenlos Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß §45a SGB XI.
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AHT-Service
Am Waldrand 1E
18233 Alt Bukow - OT Teschow
Tel. 0173 54 75 888
E-Mail: info@aht-service.de
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